Werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet?

Sie können jederzeit ohne Rezept einen Termin in meiner Praxis vereinbaren. Das Rezept benötigen Sie lediglich um Kostenerstattung bei den Krankenkassen anzufragen.

Die Kostenerstattungen der Krankenkassen sind unterschiedlich geregelt:

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen private Krankenkassen, sowie Krankenzusatzversicherungen osteopathische Behandlungen.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Behandlungskosten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungskosten in unterschiedlicher Höhe.

Häufig benötigen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihrer Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich einer Bezuschussung der Behandlungskosten

Auf folgendem Link können Sie nach der Rückerstattung oder Zuzahlung Ihrer Krankenkasse schauen: Krankenkassenliste - Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.)