Sie können jederzeit ohne Rezept einen Termin in meiner Praxis vereinbaren. Das Rezept benötigen Sie lediglich um Kostenerstattung bei den Krankenkassen anzufragen.
Die Kostenerstattungen der Krankenkassen sind unterschiedlich geregelt:
In der Regel übernehmen private Krankenkassen, sowie Krankenzusatzversicherungen osteopathische Behandlungen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Behandlungskosten.
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungskosten in unterschiedlicher Höhe.
Häufig benötigen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihrer Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich einer Bezuschussung der Behandlungskosten
Auf folgendem Link können Sie nach der Rückerstattung oder Zuzahlung Ihrer Krankenkasse schauen: Krankenkassenliste - Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.)